Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
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ÖZZ Ausgabe 1/2026
A M T , G E S E T Z & R E C H T
Warum sollte ich mein Zahnimplantat von einem Facharzt für
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie einsetzen lassen?
EinMKG-Facharzt wie DDr. Ivan Simic verfügt über die chirur-
gische und zahnmedizinischeAusbildung, um Implantate auch
in komplexen Fällen sicher zu setzen – fürmaximale Präzision
und langfristige Stabilität.
Was ist derUnterscheid zwischen einem Implantologen und einem
Kieferchirurgen?
Ein Implantologe ist auf Zahnersatz spezialisiert, ein Kiefer-
chirurgwie DDr. Simic bringt zusätzlich chirurgische Expertise
mit – ideal für komplexe Implantatbehandlungen im Kiefer-
oder Gesichtsbereich.
2. Ich verpflichte mich, diese Erklärung binnen 3 Monaten für
die Dauer von 2 Monaten auf der Startseite meiner Webseite
mit der Internetadresse
www.ddrsimic.atoder, sollte diese
Internetadresse geändert werden, auf der Webseite der an
der Stelle der
Internetadressewww.ddrsimic.atverwendeten
Internetadresse, auf der Startseite imbeimAufrufen derWeb-
seite sofort sichtbaren Bereich mit Schriftbild, Schriftgröße
und Zeilenabständen wie auf dieserWebseite üblich, mit den
üblichen graphischen Hervorhebungen, fettgedruckten Na-
men der Prozessparteien, Fettdruckumrandung, zu veröffent-
lichen.
3. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer, diese
Erklärung binnen 60 Monaten auf meine Kosten in je einer
Ausgabe der Zeitungen „District“, „Kronenzeitung“ und „Ös-
terreichische Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils imTextteil mit
ACHTUNG!
Antrag zur Ausstellung eines
Zahnärzte-/Dentistenausweises
UmeinengültigenAusweis zuerhalten, könnenSiedieAusstel-
lung eines Zahnärzteausweises bei der Österreichischen Zahn-
ärztekammer beantragen. Füllen Sie dazu bitte das auf der
nächsten Seite abgedruckte Antragsformular aus und senden
Sie dieses samt Passfoto (jpg, min. 300 dpi Auflösung) und Un-
terschrift an Ihre Landeszahnärztekammer.
Bei Diebstahl ist eine Diebstahlsanzeige als Nachweis er-
forderlich. Im Fall von Beschädigung oder Neuausstellung
ist der alte Ausweis zurückzugeben.
Für die Ausstellung fällt eine Bundesabgabe in Höhe von
EUR 21,- an, die unter Angabe Ihres Namens und des Zahl-
ungszwecks mittels Erlagschein bzw. Überweisung an fol-
gende Bankverbindung: IBAN AT61 1813 0500 0021 0001,
BIC BWFBA W1 bei der Ärzte- und Apothekerbank (lautend
auf Österreichische Zahnärztekammer) einzuzahlen ist.
Überschrift und den Namen der Parteien und deren Vertreter
im Fettdruck sowie mit Textumrandung, veröffentlichen zu
lassen.
4. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichte ich mich,
in jedemeinzelnen Fall bei einemVerstoß eine nicht dem rich-
terlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe
an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen.
Diese Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß
€ 5.000,00, bei jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich
nehme zur Kenntnis, dass unabhängig davon bei einem neu-
erlichen Wettbewerbsverstoß ohne weitere Verständigung
eine Unterlassungs- und Veröffentlichungsklage gegen mich
eingebracht werden kann.
5. Schließlich verpflichte ich mich, die in der Rechtssache
60 Cg 148/25g des Landesgerichts Wiener Neustadt auf-
gelaufenen Prozesskosten von € 3.809,90 (darin enthalten
€ 472,65 an 20%USt und € 974,00 an Gerichtsgebühren) und
für die voraussichtlichen Kosten der Veröffentlichung dieser
Erklärung in der ÖZZ € 1.543,50 (darin enthalten € 257,25 an
USt), zusammen € 5.353,40, zu Handen des Rechtsanwalts
Dr. Friedrich Schulz binnen 14 Tagen zu bezahlen.
DDr. Ivan Simic
Perchtoldsdorf, am 24.11.2025
Bitte beachten Sie, dass Zahnärzteausweise erst nach Ein-
langen der Bundesabgabe ausgestellt werden können und
die Ausstellung des Zahnärzteausweises im Regelfall circa
vierWochendauert. Der Ausweiswird Ihnendirekt bzw. über
die für Sie zuständige Landeszahnärztekammer zugestellt.
Abschließendweisenwir darauf hin, dassÄrzteausweise für
Fachärzt:innen für ZMK und Zahnärzt:innen, die vor dem
1. Jänner 2006 von den jeweiligen Ärztekammern aus-
gestellt wurden, laut Zahnärztegesetz mit 31. Dezember
2009 ihre Gültigkeit verloren haben.




