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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 2/2025

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DAS GILT AB SOFORT

FÜR ZAHNARZTPRAXEN

Die ÖZÄK erlässt die Hygieneverordnung 2025 im übertragenen Wirkungs-

bereich. In enger Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium

wurden nunmehr Vorschriften über die hygienischen Anforderungen zahn-

ärztlicher Ordinationsstätten kundgemacht, die seit 1. Mai 2025 in Kraft sind.

Ziel der vorliegenden Verordnung ist es, österreichweit hygi-

enische Standards im niedergelassenen zahnärztlichen Be-

reich zu definieren und damit Patient:innen, Angehörige des

zahnärztlichen Berufs und deren Personal vor der Ansteckung

mit Infektionen in der Ordination zu schützen. Unterstützend

finden sich in derAnlage zur VerordnungMusterformulare und

ein Bewertungsschema für die Aufbereitung von in der zahn-

ärztlichen Ordination verwendeten Instrumenten/Medizin-

produkten.

Einige in der Hygieneverordnung (ÖZÄK-HygV 2025) enthaltene

Regelungen waren schon bisher im Rahmen der Hygieneleitlinie

seitens derÖZÄK empfohlenworden bzw. bereits durch die Quali-

tätssicherungsverordnung 2022 umzusetzenwie zumBeispiel die

händebedienungsfreien Armaturen bei Waschbecken.

Im Detail regelt die Verordnung insbesondere, dass seit 1. Mai

2025 folgende Hygienemaßnahmen in zahnärztlichen Ordina-

tionsstätten getroffen werden müssen:

Hygieneverordnung 2025

A M T , G E S E T Z & R E C H T