

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
ÖZZ Ausgabe 2/2025
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A M T , G E S E T Z & R E C H T
Achtung:
Antrag zur Ausstellung
eines Zahnärzteausweises
Gültigkeit der Ärzteausweise abgelaufen!
Wie bereits mehrmals in der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung
veröffentlicht,weisenwirneuerlichdaraufhin,dassÄrzteausweise
für Fachärzt:innen für ZMK und Zahnärzt:innen, die vor dem
01. 01.2006vonden jeweiligenÄrztekammernausgestelltwurden,
lautZahnärztegesetzmit31.12.2009bereitsihreGültigkeitverloren
haben!
Um wieder einen gültigen Ausweis zu erhalten, können Sie die
Ausstellung eines Zahnärzteausweises bei der Österreichischen
Zahnärztekammer beantragen. Füllen Sie dazu bitte das auf der
nebenstehenden Seite abgedruckte Antragsformular aus und
senden Sie dieses samt Passfoto mit möglichst nicht zu hellem
Hintergrund und Unterschrift an die
Österreichische Zahnärztekammer
1010Wien, Kohlmarkt 11/6
Für die Ausstellung fällt eine Bundesabgabe in Höhe von € 14,30
an, die unter Angabe Ihres Namens und des Zahlungszwecks
mittels Erlagschein bzw. Überweisung an folgende Bank-
verbindung: IBAN AT61 1813 0500 0021 0001, BIC BWFBA W1
bei derAPOBank (lautendaufÖsterreichischeZahnärztekammer)
einzuzahlen ist.
BittebeachtenSie,dassZahnärzteausweiseerstnachEinlangender
BundesabgabeausgestelltwerdenkönnenunddieAusstellungdes
Zahnärzteausweises imRegelfall ca. vierWochen dauert. DerAus-
weiswirdIhnendirektbzw.überdiefürSiezuständigeLandeszahn-
ärztekammer zugestellt.
20 Cg 77/24p
Unterlassungserklärung
Klagende Partei
Österreichische Zahnärztekammer
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
vertreten durch
Dr. Friedrich Schulz,
Rechtsanwalt
1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29
Beklagte Partei
Christina STEVANOVIC,
Kosmetikerin
1070 Wien, Kaiserstraße 105
Ich, Christina Stevanovic, Kosmetikerin, 1070Wien, Kaiserstraße
105, erkläre Folgendes:
1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen, Tätigkei-
ten wie Bleaching, sei es auch als „Zahnaufhellung“, „Zahn-
bleaching“ oder durch sinngemäß gleiche Bezeichnungen,
anzukündigen und/oder auszuführen.
2. Ich verpflichtemichweiters, diese Erklärung binnen 3Monaten für
die Dauer von zwei Monaten auf der Startseite meiner Profilseite
theskinvienna.mytreatwell.atund auf meiner Instagram-Profil-
seite oder, sollten diese Internet- und Profilseitenadressen
geändert werden, auf den Profilseiten der an der Stelle der Pro-
filseite
theskinvienna.mytreatwell.atund der Instagram-Profil-
seite verwendeten Profilseiten im beim Aufrufen dieser Seiten
sofort sichtbaren Bereichmit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilen-
abständen wie auf diesen Profilseiten üblich, mit den üblichen
graphischen Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Pro-
zessparteien, Fettdruckumrandung, zu veröffentlichen.
3. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer, diese
Erklärung binnen 60 Monaten auf meine Kosten in je einer
Ausgabe der Kronenzeitung und der „Österreichischen Zahn-
ärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils im Textteil mit der für redak-
tionelleArtikel üblichen Schriftgröße, mit Überschrift und den
Namen der Parteien im Fettdruck sowie mit Textumrandung,
veröffentlichen zu lassen.
4. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichte ichmich, in
jedem einzelnen Fall bei einemVerstoß eine nicht dem richter-
lichenMäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe an die
Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese Konven-
tionalstrafe beträgt beimersten Versto߀ 5.000,00, bei jedem
weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich nehme zur Kenntnis, dass
unabhängig davon bei einem neuerlichen Wettbewerbsver-
stoß ohne weitere Verständigung eine Unterlassungs- und
Veröffentlichungsklage gegen mich eingebracht werden kann.
5. Schließlich verpflichte ich mich, die in der Rechtssache 20 Cg
77/24p des Handelsgerichts Wien aufgelaufenen Prozesskosten
von€3.822,72 (darin enthalten€505,12 an20%USt und€792,00
an Gerichtsgebühren) und für die voraussichtlichen Kosten der
Veröffentlichung dieser Erklärung in der ÖZZ € 1.278,90 (darin
enthalten € 213,15 an USt), zusammen € 5.101,62, zu Handen des
Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz in einer Rate von € 426,62
bis längstens 1.3.2025 und 11 weiteren Monatsraten von je
€ 425,00, die folgenden Raten jeweils bis zum 1. der Folgemo-
nate, mit Terminsverlust bei Verzug mit zwei Raten zu bezahlen.
in Vertretung:
Höhne In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG
Wien, am 7. Februar 2025