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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 1/2026

30

Unterlassungserklärung

Klagende Partei

Österreichische Zahnärztekammer

1010 Wien, Kohlmarkt 11/6

vertreten durch

Dr. Friedrich Schulz,

Rechtsanwalt

1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29

Beklagte Partei

N.N.,

Zahnarzt

Ich, N.N., Zahnarzt, erkläre Folgendes:

1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen,

a) in Printmedien, beispielsweise in der „…..“, in redaktionell

gestalteten Beiträgen meinen Namen in reklamehafter

Weise nennen zu lassen, beispielsweise durch Ankündi-

gungen, dass meine Praxis modern ausgestattet sei, dass

ich bzw. mein Team besonderen Wert auf die Behandlung

von Angstpatienten und schmerzfreie Eingriffe lege, dass

weitere Pluspunkte kurze Wartezeiten, barrierefreier Zu-

gang und zahlreiche Parkmöglichkeiten direkt vor der Prax-

is seien, dass man in meine Ordination als Patient komme

und als Freund gehe, dass man mehr Informationen zur

Praxis unter: www…….at finde, oder durch sinngemäß

gleiche Ankündigungen;

b) inAnkündigungen übermeine Zahnarztpraxis zu behaupt-

en oder behaupten zu lassen, beispielsweise in einemZei-

tungsartikel, dass drei Zahnärzte inmeiner Praxis arbeiten

würden, wenn dort außermir selbst keineweiteren Perso-

nen zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs befugt sind;

c) fürmeine zahnärztlichen Leistungen Internetwerbung, z. B.

durch Pop-up-Werbung imMessengerdienst Facebook, zu

betreiben und/oder betreiben zu lassen.

2. Ich verpflichtemich, diese Erklärung binnen 3Monaten für die

Dauer von 2Monaten aufmeiner Facebook-Profilseite imbeim

Aufrufen der Seite sofort sichtbaren Bereich mit Schriftbild,

Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf dieser Profilseite

üblich, mit den üblichen graphischen Hervorhebungen, fett-

gedruckten Namen der Parteien, Fettdruckumrandung, zu

veröffentlichen.

3. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer, diese

Erklärung binnen 60 Monaten auf meine Kosten in je einer

Ausgabe der Zeitungen „…..“ und der „Österreichischen Zahn-

ärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils im Textteil mit der für redak-

tionelleArtikel üblichen Schriftgröße, mit Überschrift und den

Namen der Parteien im Fettdruck sowie mit Textumrandung,

veröffentlichen zu lassen.

4. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichte ich mich,

in jedem einzelnen Fall bei einem Verstoß eine nicht dem

richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventional-

strafe an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahl-

en. Diese Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß

€ 5.000,00, bei jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich

nehme zur Kenntnis, dass unabhängig davon bei einem neu-

erlichen Wettbewerbsverstoß ohne weitere Verständigung

eine Unterlassungs- und Veröffentlichungsklage gegen mich

eingebracht werden kann.

A M T , G E S E T Z & R E C H T

5. Schließlich verpflichte ich mich, die in der Rechtssache …..

des LandesgerichtsWiener Neustadt aufgelaufenen Prozess-

kosten von € 3.809,60 (darin enthalten € 472,65 an 20 % USt

und € 974,00 an Gerichtsgebühren) und für die voraussicht-

lichen Kosten der Veröffentlichung dieser Erklärung in der

ÖZZ € 1.316,70 (darin enthalten € 219,45 an USt), zusammen

€ 5.126,30, zu Handen des Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz

binnen 14 Tagen zu bezahlen.

N.N.

am 16.1.2025

Unterlassungserklärung

Klagende Partei

Österreichische Zahnärztekammer

1010 Wien, Kohlmarkt 11/6

vertreten durch

Dr. Friedrich Schulz,

Rechtsanwalt

1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29

Beklagte Partei

DDr. Ivan SIMIC,

Zahnarzt

2380 Perchtoldsdorf, Brunner Gasse 29

Ich, DDr. Ivan Simic, Zahnarzt, 2380 Perchtoldsdorf, Brunner

Gasse 29, erkläre Folgendes:

1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen,

a) für zahnärztliche Leistungen Anzeigen, welche ein Viertel

einer Seite des jeweiligen Printmediums überschreiten,

insbes. doppelseitige Anzeigen, zu veröffentlichen und/

oder veröffentlichen zu lassen;

b) meine zahnärztlichen Leistungen in öffentlichen Ankündi-

gungen, wie z. B. in einer Zeitungsanzeige oder auf einer

Webseite, beispielsweise auf derWebseitemit der Domain

www.ddrsimic.at

, dadurch anzupreisen und/oder anpreis-

en zu lassen, dass darin behauptet wird, dass meine Praxis

„mit modernster Technik“ ausgestattet sei, dass ich „Im-

plantate nach neuesten medizinischen Standards“ biete,

dass ich „eine schonende Behandlung mit modernster

Technik“ garantiere, dass ich „mit modernster 3D-Technik“

arbeite, dass ich „Implantate nach neuesten medizin-

ischen Standards“ biete, und/oder dadurch, dass sinn-

gemäß gleiche Behauptungen aufgestellt werden;

c) bei Ankündigungen über meine zahnärztlichen Leistungen

Werbung fürmedizinische Produkte zu betreiben und/oder

betreiben zu lassen, z. B. dadurch, dass ROOTTS Implants,

eine Schweizer Implantatfirma, in Ankündigungen in einer

Zeitungsanzeige genannt wird;

d) meine zahnärztlichen Leistungen in öffentlichen Ankündi-

gungen, wie z. B. in einer Webseite im Internet, beispiels-

weise auf derWebseite mit der Domain

www.ddrsimic.at

,

durch folgende oder sinngemäß gleiche Ankündigungen

anzupreisen und/oder anpreisen zu lassen: