Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
ÖZZ Ausgabe 1/2026
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Unterlassungserklärung
Klagende Partei
Österreichische Zahnärztekammer
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
vertreten durch
Dr. Friedrich Schulz,
Rechtsanwalt
1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29
Beklagte Partei
N.N.,
Zahnarzt
Ich, N.N., Zahnarzt, erkläre Folgendes:
1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen,
a) in Printmedien, beispielsweise in der „…..“, in redaktionell
gestalteten Beiträgen meinen Namen in reklamehafter
Weise nennen zu lassen, beispielsweise durch Ankündi-
gungen, dass meine Praxis modern ausgestattet sei, dass
ich bzw. mein Team besonderen Wert auf die Behandlung
von Angstpatienten und schmerzfreie Eingriffe lege, dass
weitere Pluspunkte kurze Wartezeiten, barrierefreier Zu-
gang und zahlreiche Parkmöglichkeiten direkt vor der Prax-
is seien, dass man in meine Ordination als Patient komme
und als Freund gehe, dass man mehr Informationen zur
Praxis unter: www…….at finde, oder durch sinngemäß
gleiche Ankündigungen;
b) inAnkündigungen übermeine Zahnarztpraxis zu behaupt-
en oder behaupten zu lassen, beispielsweise in einemZei-
tungsartikel, dass drei Zahnärzte inmeiner Praxis arbeiten
würden, wenn dort außermir selbst keineweiteren Perso-
nen zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs befugt sind;
c) fürmeine zahnärztlichen Leistungen Internetwerbung, z. B.
durch Pop-up-Werbung imMessengerdienst Facebook, zu
betreiben und/oder betreiben zu lassen.
2. Ich verpflichtemich, diese Erklärung binnen 3Monaten für die
Dauer von 2Monaten aufmeiner Facebook-Profilseite imbeim
Aufrufen der Seite sofort sichtbaren Bereich mit Schriftbild,
Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf dieser Profilseite
üblich, mit den üblichen graphischen Hervorhebungen, fett-
gedruckten Namen der Parteien, Fettdruckumrandung, zu
veröffentlichen.
3. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer, diese
Erklärung binnen 60 Monaten auf meine Kosten in je einer
Ausgabe der Zeitungen „…..“ und der „Österreichischen Zahn-
ärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils im Textteil mit der für redak-
tionelleArtikel üblichen Schriftgröße, mit Überschrift und den
Namen der Parteien im Fettdruck sowie mit Textumrandung,
veröffentlichen zu lassen.
4. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichte ich mich,
in jedem einzelnen Fall bei einem Verstoß eine nicht dem
richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventional-
strafe an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahl-
en. Diese Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß
€ 5.000,00, bei jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich
nehme zur Kenntnis, dass unabhängig davon bei einem neu-
erlichen Wettbewerbsverstoß ohne weitere Verständigung
eine Unterlassungs- und Veröffentlichungsklage gegen mich
eingebracht werden kann.
A M T , G E S E T Z & R E C H T
5. Schließlich verpflichte ich mich, die in der Rechtssache …..
des LandesgerichtsWiener Neustadt aufgelaufenen Prozess-
kosten von € 3.809,60 (darin enthalten € 472,65 an 20 % USt
und € 974,00 an Gerichtsgebühren) und für die voraussicht-
lichen Kosten der Veröffentlichung dieser Erklärung in der
ÖZZ € 1.316,70 (darin enthalten € 219,45 an USt), zusammen
€ 5.126,30, zu Handen des Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz
binnen 14 Tagen zu bezahlen.
N.N.
am 16.1.2025
Unterlassungserklärung
Klagende Partei
Österreichische Zahnärztekammer
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
vertreten durch
Dr. Friedrich Schulz,
Rechtsanwalt
1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29
Beklagte Partei
DDr. Ivan SIMIC,
Zahnarzt
2380 Perchtoldsdorf, Brunner Gasse 29
Ich, DDr. Ivan Simic, Zahnarzt, 2380 Perchtoldsdorf, Brunner
Gasse 29, erkläre Folgendes:
1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen,
a) für zahnärztliche Leistungen Anzeigen, welche ein Viertel
einer Seite des jeweiligen Printmediums überschreiten,
insbes. doppelseitige Anzeigen, zu veröffentlichen und/
oder veröffentlichen zu lassen;
b) meine zahnärztlichen Leistungen in öffentlichen Ankündi-
gungen, wie z. B. in einer Zeitungsanzeige oder auf einer
Webseite, beispielsweise auf derWebseitemit der Domain
www.ddrsimic.at, dadurch anzupreisen und/oder anpreis-
en zu lassen, dass darin behauptet wird, dass meine Praxis
„mit modernster Technik“ ausgestattet sei, dass ich „Im-
plantate nach neuesten medizinischen Standards“ biete,
dass ich „eine schonende Behandlung mit modernster
Technik“ garantiere, dass ich „mit modernster 3D-Technik“
arbeite, dass ich „Implantate nach neuesten medizin-
ischen Standards“ biete, und/oder dadurch, dass sinn-
gemäß gleiche Behauptungen aufgestellt werden;
c) bei Ankündigungen über meine zahnärztlichen Leistungen
Werbung fürmedizinische Produkte zu betreiben und/oder
betreiben zu lassen, z. B. dadurch, dass ROOTTS Implants,
eine Schweizer Implantatfirma, in Ankündigungen in einer
Zeitungsanzeige genannt wird;
d) meine zahnärztlichen Leistungen in öffentlichen Ankündi-
gungen, wie z. B. in einer Webseite im Internet, beispiels-
weise auf derWebseite mit der Domain
www.ddrsimic.at,
durch folgende oder sinngemäß gleiche Ankündigungen
anzupreisen und/oder anpreisen zu lassen:




