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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 2/2025

30

A M T , G E S E T Z & R E C H T

Achtung:

Antrag zur Ausstellung

eines Zahnärzteausweises

Gültigkeit der Ärzteausweise abgelaufen!

Wie bereits mehrmals in der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung

veröffentlicht,weisenwirneuerlichdaraufhin,dassÄrzteausweise

für Fachärzt:innen für ZMK und Zahnärzt:innen, die vor dem

01. 01.2006vonden jeweiligenÄrztekammernausgestelltwurden,

lautZahnärztegesetzmit31.12.2009bereitsihreGültigkeitverloren

haben!

Um wieder einen gültigen Ausweis zu erhalten, können Sie die

Ausstellung eines Zahnärzteausweises bei der Österreichischen

Zahnärztekammer beantragen. Füllen Sie dazu bitte das auf der

nebenstehenden Seite abgedruckte Antragsformular aus und

senden Sie dieses samt Passfoto mit möglichst nicht zu hellem

Hintergrund und Unterschrift an die

Österreichische Zahnärztekammer

1010Wien, Kohlmarkt 11/6

Für die Ausstellung fällt eine Bundesabgabe in Höhe von € 14,30

an, die unter Angabe Ihres Namens und des Zahlungszwecks

mittels Erlagschein bzw. Überweisung an folgende Bank-

verbindung: IBAN AT61 1813 0500 0021 0001, BIC BWFBA W1

bei derAPOBank (lautendaufÖsterreichischeZahnärztekammer)

einzuzahlen ist.

BittebeachtenSie,dassZahnärzteausweiseerstnachEinlangender

BundesabgabeausgestelltwerdenkönnenunddieAusstellungdes

Zahnärzteausweises imRegelfall ca. vierWochen dauert. DerAus-

weiswirdIhnendirektbzw.überdiefürSiezuständigeLandeszahn-

ärztekammer zugestellt.

20 Cg 77/24p

Unterlassungserklärung

Klagende Partei

Österreichische Zahnärztekammer

1010 Wien, Kohlmarkt 11/6

vertreten durch

Dr. Friedrich Schulz,

Rechtsanwalt

1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29

Beklagte Partei

Christina STEVANOVIC,

Kosmetikerin

1070 Wien, Kaiserstraße 105

Ich, Christina Stevanovic, Kosmetikerin, 1070Wien, Kaiserstraße

105, erkläre Folgendes:

1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen, Tätigkei-

ten wie Bleaching, sei es auch als „Zahnaufhellung“, „Zahn-

bleaching“ oder durch sinngemäß gleiche Bezeichnungen,

anzukündigen und/oder auszuführen.

2. Ich verpflichtemichweiters, diese Erklärung binnen 3Monaten für

die Dauer von zwei Monaten auf der Startseite meiner Profilseite

theskinvienna.mytreatwell.at

und auf meiner Instagram-Profil-

seite oder, sollten diese Internet- und Profilseitenadressen

geändert werden, auf den Profilseiten der an der Stelle der Pro-

filseite

theskinvienna.mytreatwell.at

und der Instagram-Profil-

seite verwendeten Profilseiten im beim Aufrufen dieser Seiten

sofort sichtbaren Bereichmit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilen-

abständen wie auf diesen Profilseiten üblich, mit den üblichen

graphischen Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Pro-

zessparteien, Fettdruckumrandung, zu veröffentlichen.

3. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer, diese

Erklärung binnen 60 Monaten auf meine Kosten in je einer

Ausgabe der Kronenzeitung und der „Österreichischen Zahn-

ärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils im Textteil mit der für redak-

tionelleArtikel üblichen Schriftgröße, mit Überschrift und den

Namen der Parteien im Fettdruck sowie mit Textumrandung,

veröffentlichen zu lassen.

4. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichte ichmich, in

jedem einzelnen Fall bei einemVerstoß eine nicht dem richter-

lichenMäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe an die

Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese Konven-

tionalstrafe beträgt beimersten Versto߀ 5.000,00, bei jedem

weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich nehme zur Kenntnis, dass

unabhängig davon bei einem neuerlichen Wettbewerbsver-

stoß ohne weitere Verständigung eine Unterlassungs- und

Veröffentlichungsklage gegen mich eingebracht werden kann.

5. Schließlich verpflichte ich mich, die in der Rechtssache 20 Cg

77/24p des Handelsgerichts Wien aufgelaufenen Prozesskosten

von€3.822,72 (darin enthalten€505,12 an20%USt und€792,00

an Gerichtsgebühren) und für die voraussichtlichen Kosten der

Veröffentlichung dieser Erklärung in der ÖZZ € 1.278,90 (darin

enthalten € 213,15 an USt), zusammen € 5.101,62, zu Handen des

Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz in einer Rate von € 426,62

bis längstens 1.3.2025 und 11 weiteren Monatsraten von je

€ 425,00, die folgenden Raten jeweils bis zum 1. der Folgemo-

nate, mit Terminsverlust bei Verzug mit zwei Raten zu bezahlen.

in Vertretung:

Höhne In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG

Wien, am 7. Februar 2025