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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

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ÖZZ Ausgabe 1/2026

2 0 J A H R E , 2 0 G E S I C H T E R

ressenvertretungen wie der Österreichischen Ärztekammer, da

der Verlust der Bundeskurie Zahnärzte zahlenmäßig und auch

im Hinblick auf die Finanzkraft einen Einschnitt bedeutete.

Zentral für die Festlegung des weiteren Wegs war eine Bespre-

chung im Gesundheitsressort am 12.04.2005 unter der Leitung

von Frau BundesministerinMaria Rauch-Kallat mit Vertreter:in-

nen der Österreichischen Ärztekammer, der Bundeskurie Zahn-

ärzte und der Österreichischen Dentistenkammer. Das von allen

Sitzungsteilnehmer:innen unterschriebene Besprechungsergeb-

nis war die Weichenstellung für das neue Zahnärzterecht. Die

Erleichterung über dieses Ergebnis zeigte sich in einem, amTag

nach der Sitzung verfassten handschriftlichen Dankschreiben

des damaligen ÖDK- und späteren ÖZÄK-Kammeramtsdirektors

Dr. Jörg Krainhöfner. Darin bedankte er sich für die konstrukti-

ve Zusammenarbeit und meinen persönlichen Einsatz – „auch

unter Inanspruchnahme [meiner] persönlichen Freizeit“. Der für

mich korrekte und nüchterne Kammeramtsdirektor – damals und

viele Jahre später noch waren wir per Sie – fasste diese Zeilen

handschriftlich ab. Ein dermaßen wertschätzender Umgang ist

in einem Beamtenleben eher selten erfahrbar, daher habe ich

mir dieses Schreiben bis heute aufgehoben.

Neue Standesvertretung

Mit der neuen Standesvertretung derAngehörigen des zahnärzt-

lichen Berufs und des Dentistenberufs sollte einerseits eine der

Größe der Berufsgruppe entsprechende effiziente und moderne

Körperschaft öffentlichen Rechts geschaffen und andererseits

bereits bestehende personelle, funktionelle

und organisatorische Strukturen der zahn-

ärztlichen Standesvertretung berücksichtigt

werden. Darüber hinaus wurde dem über-

wiegenden Wunsch der betroffenen Berufs-

gruppen entsprechend sichergestellt, dass

die Angehörigen des zahnärztlichen Berufs

trotz Ausscheidens aus den Ärztekammern

weiterhin imRahmen derWohlfahrtsfonds der

Ärztekammern leistungsberechtigt und leis-

tungsverpflichtet blieben und entsprechend

vertretenwaren. DieseAspektewurden durch

ein entsprechendes Rechtsgutachten vonUni-

versitätsprofessoren abgesichert.

Die Reformwurde in zahlreichen juristischen

Verhandlungsrunden, an denen von der aller-

ersten Stunde an auch das Bundeskanzleramt

Verfassungsdienst sowie Vertreter:innen der

ÖDK, der Bundeskurie Zahnärzte, des Bun-

desministeriums fürGesundheit und desWis-

senschaftsressorts teilnahmen, gemeinsam

erarbeitet. Ich und mein Team waren bemüht, qualitativ hoch-

wertige Rechtsgrundlagen zu schaffen. Eine Herausforderung

stellten damals auch die unterschiedlichen Mehrheitsverhält-

nisse in National- und Bundesrat dar. So erfolgte nach Beschluss

imNationalrat ein Einspruch gegen das Zahnärztekammergesetz

(ZÄKG) im Bundesrat. Vorausschauend hatten wir potenzielle

Verzögerungen eingeplant, sodass das ZÄKG gerade noch recht-

zeitig nach einem Beharrungsbeschluss des Nationalrats am

28.12.2005 kundgemacht werden und mit 01.01.2006 in Kraft

treten konnte.

Die ÖZÄK hat sich mittlerweile als im Vergleich eher kleinere,

eigenständige und effiziente Kammer etabliert. Als Körper-

schaft öffentlichen Rechts ist sie ein verlässlicher Partner in

der Politik und der Verwaltung. Dass zwei getrennte Gesetze,

das Zahnärztegesetz (ZÄG) und das ZÄKG, geschaffen worden

waren, bei denen Wert auf eine verständliche Sprache gelegt

worden ist, erleichtert die Übersichtlichkeit, Lesbarkeit und die

Rechtsanwendung. Die schlanken, präzisen und treffsicheren

Regelungen waren in Folge Vorbild für andere Kammern.

In diesem Sinne wünsche ich der ÖZÄK auch für die nächsten

20 Jahre alles Gute!

Bundesausschuss der Österreichischen Zahnärztekammer 2006 in Wien:

Dr. Jörg Krainhöfner und DDr.

in

Meinhild Hausreither

Autorin dieses Beitrags ist DDr.

in

Meinhild Hausreither,

Sektionschefin aD im Bundesministerium für Arbeit,

Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.