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ÖZZ Ausgabe 1/2026
2 0 J A H R E , 2 0 G E S I C H T E R
ressenvertretungen wie der Österreichischen Ärztekammer, da
der Verlust der Bundeskurie Zahnärzte zahlenmäßig und auch
im Hinblick auf die Finanzkraft einen Einschnitt bedeutete.
Zentral für die Festlegung des weiteren Wegs war eine Bespre-
chung im Gesundheitsressort am 12.04.2005 unter der Leitung
von Frau BundesministerinMaria Rauch-Kallat mit Vertreter:in-
nen der Österreichischen Ärztekammer, der Bundeskurie Zahn-
ärzte und der Österreichischen Dentistenkammer. Das von allen
Sitzungsteilnehmer:innen unterschriebene Besprechungsergeb-
nis war die Weichenstellung für das neue Zahnärzterecht. Die
Erleichterung über dieses Ergebnis zeigte sich in einem, amTag
nach der Sitzung verfassten handschriftlichen Dankschreiben
des damaligen ÖDK- und späteren ÖZÄK-Kammeramtsdirektors
Dr. Jörg Krainhöfner. Darin bedankte er sich für die konstrukti-
ve Zusammenarbeit und meinen persönlichen Einsatz – „auch
unter Inanspruchnahme [meiner] persönlichen Freizeit“. Der für
mich korrekte und nüchterne Kammeramtsdirektor – damals und
viele Jahre später noch waren wir per Sie – fasste diese Zeilen
handschriftlich ab. Ein dermaßen wertschätzender Umgang ist
in einem Beamtenleben eher selten erfahrbar, daher habe ich
mir dieses Schreiben bis heute aufgehoben.
Neue Standesvertretung
Mit der neuen Standesvertretung derAngehörigen des zahnärzt-
lichen Berufs und des Dentistenberufs sollte einerseits eine der
Größe der Berufsgruppe entsprechende effiziente und moderne
Körperschaft öffentlichen Rechts geschaffen und andererseits
bereits bestehende personelle, funktionelle
und organisatorische Strukturen der zahn-
ärztlichen Standesvertretung berücksichtigt
werden. Darüber hinaus wurde dem über-
wiegenden Wunsch der betroffenen Berufs-
gruppen entsprechend sichergestellt, dass
die Angehörigen des zahnärztlichen Berufs
trotz Ausscheidens aus den Ärztekammern
weiterhin imRahmen derWohlfahrtsfonds der
Ärztekammern leistungsberechtigt und leis-
tungsverpflichtet blieben und entsprechend
vertretenwaren. DieseAspektewurden durch
ein entsprechendes Rechtsgutachten vonUni-
versitätsprofessoren abgesichert.
Die Reformwurde in zahlreichen juristischen
Verhandlungsrunden, an denen von der aller-
ersten Stunde an auch das Bundeskanzleramt
Verfassungsdienst sowie Vertreter:innen der
ÖDK, der Bundeskurie Zahnärzte, des Bun-
desministeriums fürGesundheit und desWis-
senschaftsressorts teilnahmen, gemeinsam
erarbeitet. Ich und mein Team waren bemüht, qualitativ hoch-
wertige Rechtsgrundlagen zu schaffen. Eine Herausforderung
stellten damals auch die unterschiedlichen Mehrheitsverhält-
nisse in National- und Bundesrat dar. So erfolgte nach Beschluss
imNationalrat ein Einspruch gegen das Zahnärztekammergesetz
(ZÄKG) im Bundesrat. Vorausschauend hatten wir potenzielle
Verzögerungen eingeplant, sodass das ZÄKG gerade noch recht-
zeitig nach einem Beharrungsbeschluss des Nationalrats am
28.12.2005 kundgemacht werden und mit 01.01.2006 in Kraft
treten konnte.
Die ÖZÄK hat sich mittlerweile als im Vergleich eher kleinere,
eigenständige und effiziente Kammer etabliert. Als Körper-
schaft öffentlichen Rechts ist sie ein verlässlicher Partner in
der Politik und der Verwaltung. Dass zwei getrennte Gesetze,
das Zahnärztegesetz (ZÄG) und das ZÄKG, geschaffen worden
waren, bei denen Wert auf eine verständliche Sprache gelegt
worden ist, erleichtert die Übersichtlichkeit, Lesbarkeit und die
Rechtsanwendung. Die schlanken, präzisen und treffsicheren
Regelungen waren in Folge Vorbild für andere Kammern.
In diesem Sinne wünsche ich der ÖZÄK auch für die nächsten
20 Jahre alles Gute!
Bundesausschuss der Österreichischen Zahnärztekammer 2006 in Wien:
Dr. Jörg Krainhöfner und DDr.
in
Meinhild Hausreither
Autorin dieses Beitrags ist DDr.
in
Meinhild Hausreither,
Sektionschefin aD im Bundesministerium für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.




