Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
ÖZZ Ausgabe 1/2026
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2 0 J A H R E , 2 0 G E S I C H T E R
DER WUNSCH DER
BERUFSGRUPPE
Gastkommentar
Zwei Aspekte mussten bei Gründung der Österreichischen
Zahnärztekammer berücksichtigt werden: Einerseits sollte eine
moderne und effiziente Körperschaft öffentlichen Rechts geschaffen
werden, andererseits bestand die Chance, bestehende Strukturen
zu übernehmen. Dazu kam der Wunsch der Berufsgruppe, auch
weiterhin Teil des Wohlfahrtsfonds zu bleiben.
Von Meinhild Hausreither
Obwohl für die Gründung einer eigenen Zahnärztekammermeh-
rere Gründe sprachen, wäre dieser großeWurf ohne die Europäi-
schenGemeinschaften niemals gelungen. DemEU-Recht zufolge
war und ist der zahnärztliche Beruf ein vom ärztlichen Beruf zu
unterscheidender eigener Beruf mit einer eigenen, mindestens
fünfjährigen universitären Ausbildung. Folglich waren weder
das Ärztegesetz 1998 noch die Integration der Zahnärzt:innen
in die Österreichische Ärztekammer mit EU-rechtlichen Vor-
gaben hinsichtlich eines eigenständigen zahnärztlichen Berufs
in Einklang zu bringen.
In Österreich gab es seit dem Jahr 1945 zwei und seit dem Jahr
1999 drei verschiedene Berufsgruppen, die berechtigt waren,
zahnärztlicheTätigkeiten auszuüben: Dentist:innen, Fachärzt:in-
nen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Zahnärzt:innen.
DieDentist:innenausbildungwarmit 31.12.1975 beendetworden,
daher war auch ihre Zahl so stark rückläufig, so dass der Öster-
reichischen Dentistenkammer (ÖDK) zum 31.08.2005 nurmehr
96Mitglieder angehörten. Insofern stellte sich das Problem, dass
die ÖDK aufgrund der schwindenden Mitgliederzahl finanziell
und personell in der damaligen Formnicht mehrweiter bestehen
konnte. Ebenso wenig stellte die Aufnahme der Dentist:innen
in die Österreichische Ärztekammer eine Option dar. Auch die
Zahl der Fachärzt:innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkun-
de ging aufgrund des Auslaufens der spezifischen Ausbildung
mit Jahresende 1998 laufend zurück und es war absehbar, dass
auch diese Berufsgruppe in absehbarer Zeit nicht mehr weiter
bestehen würde. Gleichzeitig aber führte das neu eingeführte
Studiumder Zahnmedizin zu einem stetigen Ansteigen der Zahl
der Zahnärzt:innen. Da darüber hinaus auch im internationalen
Vergleich in fast allen EU-Ländern eine eigenständige zahnärzt-
liche Interessenvertretung existierte – eine Ausnahme bildete
erinnerlich das deutsche Bundesland Saarland – erschien auch
in Österreich die Einrichtung einer zahnärztlichen Standesver-
tretung für alle zahnärztlich tätigen Personen einschließlich der
verbliebenen Kammermitglieder der ÖDK zweckmäßig.
Umfragen vor Kammergründung
Im Vorfeld der Kammergründung wurden zwei Umfragen, die
erste 2002 vomdamals zuständigen Bundesminister für soziale
Sicherheit und GenerationenMag. Herbert Haupt und die zweite
Anfang 2005 durch die Österreichische Ärztekammer, durchge-
führt. Das knappe Ergebnis fiel letztlich zugunsten einer eigenen
Kammer aus. Die Berufsangehörigen waren somit mehrheitlich
für eine eigene Kammer. Gegenwind gab es von etablierten Inte-
Jubiläum




