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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 1/2026

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2 0 J A H R E , 2 0 G E S I C H T E R

DER WUNSCH DER

BERUFSGRUPPE

Gastkommentar

Zwei Aspekte mussten bei Gründung der Österreichischen

Zahnärztekammer berücksichtigt werden: Einerseits sollte eine

moderne und effiziente Körperschaft öffentlichen Rechts geschaffen

werden, andererseits bestand die Chance, bestehende Strukturen

zu übernehmen. Dazu kam der Wunsch der Berufsgruppe, auch

weiterhin Teil des Wohlfahrtsfonds zu bleiben.

Von Meinhild Hausreither

Obwohl für die Gründung einer eigenen Zahnärztekammermeh-

rere Gründe sprachen, wäre dieser großeWurf ohne die Europäi-

schenGemeinschaften niemals gelungen. DemEU-Recht zufolge

war und ist der zahnärztliche Beruf ein vom ärztlichen Beruf zu

unterscheidender eigener Beruf mit einer eigenen, mindestens

fünfjährigen universitären Ausbildung. Folglich waren weder

das Ärztegesetz 1998 noch die Integration der Zahnärzt:innen

in die Österreichische Ärztekammer mit EU-rechtlichen Vor-

gaben hinsichtlich eines eigenständigen zahnärztlichen Berufs

in Einklang zu bringen.

In Österreich gab es seit dem Jahr 1945 zwei und seit dem Jahr

1999 drei verschiedene Berufsgruppen, die berechtigt waren,

zahnärztlicheTätigkeiten auszuüben: Dentist:innen, Fachärzt:in-

nen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Zahnärzt:innen.

DieDentist:innenausbildungwarmit 31.12.1975 beendetworden,

daher war auch ihre Zahl so stark rückläufig, so dass der Öster-

reichischen Dentistenkammer (ÖDK) zum 31.08.2005 nurmehr

96Mitglieder angehörten. Insofern stellte sich das Problem, dass

die ÖDK aufgrund der schwindenden Mitgliederzahl finanziell

und personell in der damaligen Formnicht mehrweiter bestehen

konnte. Ebenso wenig stellte die Aufnahme der Dentist:innen

in die Österreichische Ärztekammer eine Option dar. Auch die

Zahl der Fachärzt:innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkun-

de ging aufgrund des Auslaufens der spezifischen Ausbildung

mit Jahresende 1998 laufend zurück und es war absehbar, dass

auch diese Berufsgruppe in absehbarer Zeit nicht mehr weiter

bestehen würde. Gleichzeitig aber führte das neu eingeführte

Studiumder Zahnmedizin zu einem stetigen Ansteigen der Zahl

der Zahnärzt:innen. Da darüber hinaus auch im internationalen

Vergleich in fast allen EU-Ländern eine eigenständige zahnärzt-

liche Interessenvertretung existierte – eine Ausnahme bildete

erinnerlich das deutsche Bundesland Saarland – erschien auch

in Österreich die Einrichtung einer zahnärztlichen Standesver-

tretung für alle zahnärztlich tätigen Personen einschließlich der

verbliebenen Kammermitglieder der ÖDK zweckmäßig.

Umfragen vor Kammergründung

Im Vorfeld der Kammergründung wurden zwei Umfragen, die

erste 2002 vomdamals zuständigen Bundesminister für soziale

Sicherheit und GenerationenMag. Herbert Haupt und die zweite

Anfang 2005 durch die Österreichische Ärztekammer, durchge-

führt. Das knappe Ergebnis fiel letztlich zugunsten einer eigenen

Kammer aus. Die Berufsangehörigen waren somit mehrheitlich

für eine eigene Kammer. Gegenwind gab es von etablierten Inte-

Jubiläum