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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 1/2026

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H I N S E H E N , E R K E N N E N & H E L F E N

Dokumentation umfasst dabei die Beschreibung der aktuellen

und der älteren Verletzungen, die Anzahl und Größe der Verlet-

zungen, die Lagebeschreibung zu anatomischen Fixpunkten und

die Art der Läsionen. Verletzungen im Mund- und Zahnbereich

können mit Hilfe des Zahnschemas dokumentiert werden; ent-

sprechende Röntgenaufnahmen undAbdrücke sollten zudemTeil

der Dokumentation sein. Bei Fotoaufnahmen ist es notwendig,

Verletzungen mit einemMaßstab einmal als Übersicht und ein-

mal im Detail abzulichten. Ist kein Lineal zu Verfügung, greifen

Sie auf einen Alltagsgegenstand mit bekannter Größe zurück.

Das schriftliche Einverständnis zur Fotodokumentation muss

von der verletzten Person oder dem/der Erziehungsberichtigten

vorliegen.

Bei der Befragung potenzieller Gewaltopfer braucht es Ruhe

und Einfühlungsvermögen. Lassen Sie sich den Hergang einer

Verletzung in einem Vier-Augen-Gespräch detailliert schildern.

Bedenken Sie, dass der/die Begleiter:in oder das Elternteil mög-

licherweise der/die Täter:in sein könnte. Ein Kind sollte nach

Möglichkeit direkt befragt werden. Versuchen die Eltern ihr Kind

zu unterbrechen oder die gestellten Fragen ausschließlich selbst

zu beantworten, so ist die Skepsis vonseiten der untersuchenden

Person angebracht. Achten Sie darauf, auch die psychische Ver-

fassung der/des Patientin/Patienten festzuhalten.

Kinder als Opfer

Zahnärzt:innen stellt die Abgrenzung zwischen spielbedingten

Verletzungen und Misshandlung bei Kindern vor große Heraus-

forderung. Schläge mit einem Stock zeigen beispielsweise ein

typisches Verletzungsmuster: Meistens sindDoppelstriemenbil-

dungen mit doppelläufigen parallelen Blutergüssen und dazwi-

schenliegender zentralerHautabblassung inStockbreite sichtbar.

Auch Verletzungen imMundbereich von Kleinkindern wie etwa

eine Einblutung im Bereich des Gaumens sind oftmals schwer

zu erklären. Schließlich ist der Gaumen nicht sturzexponiert,

sodass Unfälle in der Regel auszuschließen sind und derartige

Verletzungen auf eine andere Ursache hinweisen können, bei-

spielsweise eine mutwillige Verletzung durch einen Löffel beim

Füttern. Auffällige Hämatome sind jedenfalls zu dokumentieren.

Die Interpretation, ob ein Sturz als Ursache wahrscheinlich ist,

obliegt keinesfalls Ihnen als Untersucher:in, sondern erfolgt im

anschließenden rechtsmedizinischen Gutachten.

Die Beiträge basieren unter anderem auf je einem Vortrag von DDr. Claus Grundmann, Vorstandsmitglied des Arbeitskreises

für forensische Odonto-Stomatologie der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin und der DGZMK, Fachzahnarzt für Öf-

fentliches Gesundheitswesen, und Mag. Michaela Pichler, BA, von der Gesundheit Österreich. Diese wurden im Rahmen der

Veranstaltung „Gewalt im Fokus“ der Landeszahnärztekammer für Wien im November 2023 gehalten.

Polizei

: 133

Rettung

: 144

Euro-Notruf

: 112

24 h-Frauennotruf

: 01 71 71 9

Frauenhelpline

: 0800 222 555

Frauenhaus-Notruf

: 05 77 22

Männerinfo – telefonische Krisenberatung

: 0800 400 777

Opfer-Notruf (Weißer Ring)

: 0800 112 112 (Mo.-Fr., 8 bis

20 Uhr; v. a. bei Gewalt durch fremde Person)

Kinder- und Jugendhilfe

:

www.wien.gv.at/kontakte/ma11

Wichtige

Notfallnummern

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