Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
ÖZZ Ausgabe 1/2026
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H I N S E H E N , E R K E N N E N & H E L F E N
Dokumentation umfasst dabei die Beschreibung der aktuellen
und der älteren Verletzungen, die Anzahl und Größe der Verlet-
zungen, die Lagebeschreibung zu anatomischen Fixpunkten und
die Art der Läsionen. Verletzungen im Mund- und Zahnbereich
können mit Hilfe des Zahnschemas dokumentiert werden; ent-
sprechende Röntgenaufnahmen undAbdrücke sollten zudemTeil
der Dokumentation sein. Bei Fotoaufnahmen ist es notwendig,
Verletzungen mit einemMaßstab einmal als Übersicht und ein-
mal im Detail abzulichten. Ist kein Lineal zu Verfügung, greifen
Sie auf einen Alltagsgegenstand mit bekannter Größe zurück.
Das schriftliche Einverständnis zur Fotodokumentation muss
von der verletzten Person oder dem/der Erziehungsberichtigten
vorliegen.
Bei der Befragung potenzieller Gewaltopfer braucht es Ruhe
und Einfühlungsvermögen. Lassen Sie sich den Hergang einer
Verletzung in einem Vier-Augen-Gespräch detailliert schildern.
Bedenken Sie, dass der/die Begleiter:in oder das Elternteil mög-
licherweise der/die Täter:in sein könnte. Ein Kind sollte nach
Möglichkeit direkt befragt werden. Versuchen die Eltern ihr Kind
zu unterbrechen oder die gestellten Fragen ausschließlich selbst
zu beantworten, so ist die Skepsis vonseiten der untersuchenden
Person angebracht. Achten Sie darauf, auch die psychische Ver-
fassung der/des Patientin/Patienten festzuhalten.
Kinder als Opfer
Zahnärzt:innen stellt die Abgrenzung zwischen spielbedingten
Verletzungen und Misshandlung bei Kindern vor große Heraus-
forderung. Schläge mit einem Stock zeigen beispielsweise ein
typisches Verletzungsmuster: Meistens sindDoppelstriemenbil-
dungen mit doppelläufigen parallelen Blutergüssen und dazwi-
schenliegender zentralerHautabblassung inStockbreite sichtbar.
Auch Verletzungen imMundbereich von Kleinkindern wie etwa
eine Einblutung im Bereich des Gaumens sind oftmals schwer
zu erklären. Schließlich ist der Gaumen nicht sturzexponiert,
sodass Unfälle in der Regel auszuschließen sind und derartige
Verletzungen auf eine andere Ursache hinweisen können, bei-
spielsweise eine mutwillige Verletzung durch einen Löffel beim
Füttern. Auffällige Hämatome sind jedenfalls zu dokumentieren.
Die Interpretation, ob ein Sturz als Ursache wahrscheinlich ist,
obliegt keinesfalls Ihnen als Untersucher:in, sondern erfolgt im
anschließenden rechtsmedizinischen Gutachten.
Die Beiträge basieren unter anderem auf je einem Vortrag von DDr. Claus Grundmann, Vorstandsmitglied des Arbeitskreises
für forensische Odonto-Stomatologie der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin und der DGZMK, Fachzahnarzt für Öf-
fentliches Gesundheitswesen, und Mag. Michaela Pichler, BA, von der Gesundheit Österreich. Diese wurden im Rahmen der
Veranstaltung „Gewalt im Fokus“ der Landeszahnärztekammer für Wien im November 2023 gehalten.
Polizei
: 133
Rettung
: 144
Euro-Notruf
: 112
24 h-Frauennotruf
: 01 71 71 9
Frauenhelpline
: 0800 222 555
Frauenhaus-Notruf
: 05 77 22
Männerinfo – telefonische Krisenberatung
: 0800 400 777
Opfer-Notruf (Weißer Ring)
: 0800 112 112 (Mo.-Fr., 8 bis
20 Uhr; v. a. bei Gewalt durch fremde Person)
Kinder- und Jugendhilfe
:
www.wien.gv.at/kontakte/ma11Wichtige
Notfallnummern
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