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ÖZZ Ausgabe 2/2025
E I N B L I C K
Hygiene und Qualitätssicherung haben in der Zahnmedizin einen
äußerst hohen Stellenwert, da sie direkt die Sicherheit, Gesundheit
unddasWohlbefinden vonPatient:innenwie auchdesOrdinations-
personals betreffen. Es geht um
Infektionsprävention
,
Patien-
tensicherheit
und
Qualitätssicherung
im Gesundheitswesen.
Vom Leitfaden zur Verordnung
ZurSicherstellung vonHygieneundQualität ist derGesetzgeberbe-
rufen, entsprechendeVerordnungen zuerlassenoderdieseAufgabe
der Zahnärztekammer im Rahmen eines übertragenen Wirkungs-
bereiches zu delegieren. InBezug auf dieQualitätssicherung ist das
seit Jahren gelebte Praxis. Die Möglichkeit, auch eine Hygienever-
ordnung zu erlassen, wurde der Zahnärztekammer erst nach der
Pandemie eingeräumt. Der bis dato von derÖZÄKherausgegebene
Hygieneleitfaden hatte reinen Empfehlungscharakter – die neue
Verordnung ist hingegen bindend. Die ÖZÄK erhält damit formal
dasselbe Privileg, das die ÖsterreichischeÄrztekammer schon seit
Jahren nutzt.
Ziel: praxistaugliche und verständliche
Umsetzung
Inhaltlich unterscheidet sich die Verordnung kaumvombisherigen
und seit Jahrengültigen
Hygieneleitfaden
oderseit jehergeltenden
Kriterien, wie sie durch die Medical Quality GmbH im Rahmen der
zahnärztlichen
Qualitätssicherung
geprüft und/oder im
Zahn-
ärztegesetz
festgehalten sind.
Letztendlich geht es darum, sicherzustellen, dass alle Angehöri-
gen des zahnärztlichen Berufes ihre Ordinationsstätten in einem
Zustand halten, der den für die Berufsausübung erforderlichen
hygienischen Anforderungen entspricht. Wir haben uns bemüht,
keine überbordende Bürokratie oder praxisferne Vorschriften, die
uns aus anderen Ländernwohlbekannt sind, aufzubauen, sondern
ein überschaubares Hilfsmittel zu schaffen, das Sie durch den Hy-
gienedschungel zu navigieren vermag. Die beigefügten
Formular-
vorschläge
sollen Sie dabei unterstützen. Automatisierte digitale
Aufzeichnungen über durchgeführteHygienezyklen sind Stand der
Technik und bedürfen keiner zusätzlichen analogen Dokumenta-
tion.
MR Dr. Günter Gottfried
Vizepräsident und Referent
für Kommunikation und
Digitalisierung der Österreichischen
Zahnärztekammer
Praktische Umsetzung und
Übergangsregelungen
Die in den Ordinationen bereits vorhandenen Hygienepläne
können
bei Bedarf nun anhand des Musterhygieneplans ak-
tualisiert und vereinheitlicht werden.
Der schon seit Jahren empfohlene Sterilisator derKlasse Bwird
nun mit einer Übergangsfrist von drei Jahren vorgeschrieben.
Händebedienungsfreie Armaturen sind bereits seit der Quali-
tätssicherungsverordnung 2022 definiert.
Neu eingeführte bauliche Vorschriften sind nur bei Neuerrich-
tung bzw. Renovierung einer Ordination umzusetzen.
Altbestand kann unverändert weiterverwendet werden.
Ichmöchtemich in diesemZusammenhang bei meinemVorgänger
im Referat für Qualitätssicherung, Herrn MR Dr. Sven Orechovsky
aus Niederösterreich, für seine hervorragende Vorarbeit zu diesem
Projekt bedanken, die wesentlich zu dessen Umsetzung beigetra-
gen hat.
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