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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

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ÖZZ Ausgabe 2/2025

E I N B L I C K

Hygiene und Qualitätssicherung haben in der Zahnmedizin einen

äußerst hohen Stellenwert, da sie direkt die Sicherheit, Gesundheit

unddasWohlbefinden vonPatient:innenwie auchdesOrdinations-

personals betreffen. Es geht um

Infektionsprävention

,

Patien-

tensicherheit

und

Qualitätssicherung

im Gesundheitswesen.

Vom Leitfaden zur Verordnung

ZurSicherstellung vonHygieneundQualität ist derGesetzgeberbe-

rufen, entsprechendeVerordnungen zuerlassenoderdieseAufgabe

der Zahnärztekammer im Rahmen eines übertragenen Wirkungs-

bereiches zu delegieren. InBezug auf dieQualitätssicherung ist das

seit Jahren gelebte Praxis. Die Möglichkeit, auch eine Hygienever-

ordnung zu erlassen, wurde der Zahnärztekammer erst nach der

Pandemie eingeräumt. Der bis dato von derÖZÄKherausgegebene

Hygieneleitfaden hatte reinen Empfehlungscharakter – die neue

Verordnung ist hingegen bindend. Die ÖZÄK erhält damit formal

dasselbe Privileg, das die ÖsterreichischeÄrztekammer schon seit

Jahren nutzt.

Ziel: praxistaugliche und verständliche

Umsetzung

Inhaltlich unterscheidet sich die Verordnung kaumvombisherigen

und seit Jahrengültigen

Hygieneleitfaden

oderseit jehergeltenden

Kriterien, wie sie durch die Medical Quality GmbH im Rahmen der

zahnärztlichen

Qualitätssicherung

geprüft und/oder im

Zahn-

ärztegesetz

festgehalten sind.

Letztendlich geht es darum, sicherzustellen, dass alle Angehöri-

gen des zahnärztlichen Berufes ihre Ordinationsstätten in einem

Zustand halten, der den für die Berufsausübung erforderlichen

hygienischen Anforderungen entspricht. Wir haben uns bemüht,

keine überbordende Bürokratie oder praxisferne Vorschriften, die

uns aus anderen Ländernwohlbekannt sind, aufzubauen, sondern

ein überschaubares Hilfsmittel zu schaffen, das Sie durch den Hy-

gienedschungel zu navigieren vermag. Die beigefügten

Formular-

vorschläge

sollen Sie dabei unterstützen. Automatisierte digitale

Aufzeichnungen über durchgeführteHygienezyklen sind Stand der

Technik und bedürfen keiner zusätzlichen analogen Dokumenta-

tion.

MR Dr. Günter Gottfried

Vizepräsident und Referent

für Kommunikation und

Digitalisierung der Österreichischen

Zahnärztekammer

Praktische Umsetzung und

Übergangsregelungen

Die in den Ordinationen bereits vorhandenen Hygienepläne

können

bei Bedarf nun anhand des Musterhygieneplans ak-

tualisiert und vereinheitlicht werden.

Der schon seit Jahren empfohlene Sterilisator derKlasse Bwird

nun mit einer Übergangsfrist von drei Jahren vorgeschrieben.

Händebedienungsfreie Armaturen sind bereits seit der Quali-

tätssicherungsverordnung 2022 definiert.

Neu eingeführte bauliche Vorschriften sind nur bei Neuerrich-

tung bzw. Renovierung einer Ordination umzusetzen.

Altbestand kann unverändert weiterverwendet werden.

Ichmöchtemich in diesemZusammenhang bei meinemVorgänger

im Referat für Qualitätssicherung, Herrn MR Dr. Sven Orechovsky

aus Niederösterreich, für seine hervorragende Vorarbeit zu diesem

Projekt bedanken, die wesentlich zu dessen Umsetzung beigetra-

gen hat.

© LZÄK OÖ

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