

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
ÖZZ Ausgabe 2/2025
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A U S D E N R E F E R A T E N
Referat für
BELANGE DER
NIEDERGELASSENEN
ZAHNÄRZT:INNEN
Nach konstruktiven Gesprächen konnte dieÖsterreichische Zahn-
ärztekammer eine Einigung mit der Krankenfürsorgeanstalt der
Bediensteten der StadtWien (KFAWien) zuAmalgamalternativen
erzielen. Darüber hinaus fiel der Startschuss für das gemeinsame
richtungsweisende Pilotprojekt „Mundhygiene für Erwachsene“.
Die Einigung über die Amalgamersatzfüllungen entspricht jenem
Modell, das Ende 2024 mit der Versicherungsanstalt öffentlich
Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) abgeschlossen
werden konnte. Ab 1. April 2025 sind Glasionomerzemente und
Alkasite kassenfinanzierte Füllungsmaterialien, wobei die Letzt-
entscheidung bei der behandelndenVertragszahnärztin bzw. beim
behandelnden Vertragszahnarzt liegt.
Ausdrücklich festgehalten ist, dass Komposit imSeitzahnbereich
eine Privatleistung bleibt. Die bisherigenAmalgamersatz-Positio-
nenwerdenmit den allgemeinen Füllungspositionen imSeitzahn-
bereich zusammengeführt, wobei die Höhe der neuen Tarife den
bisherigen Amalgamersatz-Tarifen entspricht:
Pos.
Nr.
Text
Tarif in
EUR netto
6 Einflächenfüllung (einschließlich Unterlage) 47,20
7
Zweiflächenfüllung (einschließlich Unterlage) 61,10
8 Drei- oderMehrflächenfüllung (einschließlich
Unterlage)
80,10
9 Aufbau mit Höckerdeckung
127,20
Neue Position: Mundhygiene
für Erwachsene
Darüber hinaus verständigten sich ÖZÄK und KFAWien auf das
Pilotprojekt „Mundhygiene für Erwachsene“. So wird eine neue
Position Nr. 66 „Mundhygiene für Erwachsene“ geschaffen, die
pro Versicherungsnehmer:in einmal jährlich abgerechnetwerden
kann. Der Tarif hierfür beträgt 115 €, wobei die Patient:innen
einen 20-prozentigen Selbstbehalt zu tragen haben. Somit liegt
der Tarif der KFA Wien bei 92 € und der Selbstbehalt bei 23 €.
Das Pilotprojekt läuft vom 1. April 2025 bis 31. März 2027. Für
spätestens Herbst 2026 wurden Gespräche über eine mögliche
Verlängerung festgelegt. Die Einhebung des Selbstbehalts der
Patient:innen dieser neuen Position erfolgt ebensowie jene aller
anderen Selbstbehalte (siehe Anhang) ab 1. April direkt durch
die Vertragszahnärzt:innen. Diese Einigung zeigt erneut, dass
die ÖZÄK in den Bereichen Amalgamersatz sowie Prävention
konstruktiv an zufriedenstellenden Lösungen sowohl für Ver-
tragszahnärzt:innen als auch für Patient:innen arbeitet. Mit der
Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Sozialver-
sicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) gibt es zwar weiter-
hin keine Einigung über Amalgamersatzfüllungen, doch laufen
diese Gespräche seit Jahresbeginn ebenfalls in konstruktiver
Atmosphäre. Für Versicherte von ÖGK und SVS ist für die nor-
malen Füllungen im Seitzahnbereich weiterhin ausschließlich
Steinzement Vertragsinhalt, während Glasionomerzement nur
für Schwangere, stillende Mütter und Kinder bis 15 Jahre Kas-
senleistung ist. Alle weiteren Materialien sind Privatleistungen.
ÖZÄK und KFA Wien: wesentliche Einigung über
Amalgamersatzfüllungen und zukunftsweisendes Pilotprojekt