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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 2/2025

6

A U S D E N R E F E R A T E N

Referat für

BELANGE DER

NIEDERGELASSENEN

ZAHNÄRZT:INNEN

Nach konstruktiven Gesprächen konnte dieÖsterreichische Zahn-

ärztekammer eine Einigung mit der Krankenfürsorgeanstalt der

Bediensteten der StadtWien (KFAWien) zuAmalgamalternativen

erzielen. Darüber hinaus fiel der Startschuss für das gemeinsame

richtungsweisende Pilotprojekt „Mundhygiene für Erwachsene“.

Die Einigung über die Amalgamersatzfüllungen entspricht jenem

Modell, das Ende 2024 mit der Versicherungsanstalt öffentlich

Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) abgeschlossen

werden konnte. Ab 1. April 2025 sind Glasionomerzemente und

Alkasite kassenfinanzierte Füllungsmaterialien, wobei die Letzt-

entscheidung bei der behandelndenVertragszahnärztin bzw. beim

behandelnden Vertragszahnarzt liegt.

Ausdrücklich festgehalten ist, dass Komposit imSeitzahnbereich

eine Privatleistung bleibt. Die bisherigenAmalgamersatz-Positio-

nenwerdenmit den allgemeinen Füllungspositionen imSeitzahn-

bereich zusammengeführt, wobei die Höhe der neuen Tarife den

bisherigen Amalgamersatz-Tarifen entspricht:

Pos.

Nr.

Text

Tarif in

EUR netto

6 Einflächenfüllung (einschließlich Unterlage) 47,20

7

Zweiflächenfüllung (einschließlich Unterlage) 61,10

8 Drei- oderMehrflächenfüllung (einschließlich

Unterlage)

80,10

9 Aufbau mit Höckerdeckung

127,20

Neue Position: Mundhygiene

für Erwachsene

Darüber hinaus verständigten sich ÖZÄK und KFAWien auf das

Pilotprojekt „Mundhygiene für Erwachsene“. So wird eine neue

Position Nr. 66 „Mundhygiene für Erwachsene“ geschaffen, die

pro Versicherungsnehmer:in einmal jährlich abgerechnetwerden

kann. Der Tarif hierfür beträgt 115 €, wobei die Patient:innen

einen 20-prozentigen Selbstbehalt zu tragen haben. Somit liegt

der Tarif der KFA Wien bei 92 € und der Selbstbehalt bei 23 €.

Das Pilotprojekt läuft vom 1. April 2025 bis 31. März 2027. Für

spätestens Herbst 2026 wurden Gespräche über eine mögliche

Verlängerung festgelegt. Die Einhebung des Selbstbehalts der

Patient:innen dieser neuen Position erfolgt ebensowie jene aller

anderen Selbstbehalte (siehe Anhang) ab 1. April direkt durch

die Vertragszahnärzt:innen. Diese Einigung zeigt erneut, dass

die ÖZÄK in den Bereichen Amalgamersatz sowie Prävention

konstruktiv an zufriedenstellenden Lösungen sowohl für Ver-

tragszahnärzt:innen als auch für Patient:innen arbeitet. Mit der

Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Sozialver-

sicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) gibt es zwar weiter-

hin keine Einigung über Amalgamersatzfüllungen, doch laufen

diese Gespräche seit Jahresbeginn ebenfalls in konstruktiver

Atmosphäre. Für Versicherte von ÖGK und SVS ist für die nor-

malen Füllungen im Seitzahnbereich weiterhin ausschließlich

Steinzement Vertragsinhalt, während Glasionomerzement nur

für Schwangere, stillende Mütter und Kinder bis 15 Jahre Kas-

senleistung ist. Alle weiteren Materialien sind Privatleistungen.

ÖZÄK und KFA Wien: wesentliche Einigung über

Amalgamersatzfüllungen und zukunftsweisendes Pilotprojekt