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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

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ÖZZ Ausgabe 1/2026

Der Tätigkeitsbereich, der den Angehörigen des zahnärztlichen

Berufs vorbehalten ist, umfasst insbesondere die Untersuchung

auf das Vorliegen oderNichtvorliegen von Krankheiten undAno-

malien der Zähne, des Mundes und der Kiefer einschließlich

der dazugehörigen Gewebe. Die Verordnung von Heilmitteln,

Heilbehelfen und zahnmedizinisch-diagnostischen Hilfsmitteln

durch Zahnärzt:innen dürfen nur im Zusammenhang mit den

oben genannten Zuständen erfolgen (siehe auch § 4 Abs 3 Z 1

und Z 5 Zahnärztegesetz). Das bedeutet für die zahnärztliche

Praxis, dass das Verschreiben vonMedikamenten, die in keinem

Zusammenhang zumzahnärztlichen Berufsbild stehen, rechtlich

nicht erlaubt ist.

Kassenrezepte müssen in elektronischer Form als e-Rezept

ausgestellt werden. Das e-Rezept ersetzt das Kassenrezept in

Papierform zur Gänze. Privatrezepte können als e-Privatrezept

ausgestellt werden.

Über dieAnwendung „e-Medikation“ können Sie sich einenÜber-

blick darüber verschaffen, welcheMedikamente Ihren Patient:in-

nen in den letzten 18 Monaten verordnet und an Sie abgegeben

wurden. Damit lassen sich unerwünschte Wechselwirkungen

und Mehrfachverordnung von Medikamenten verhindern.

Bitte beachten Sie, dass Sie Arzneispezialitäten des gelben (mit

Ausnahmen) und des roten Bereichs des Erstattungskodex, so-

wie Arzneispezialitäten, die nicht imErstattungskodex angeführt

sind, nur dann auf Kosten der Sozialversicherung bzw. der Kran-

kenfürsorgeanstalt für Bedienstete der Stadt Wien (KFA Wien)

verschreiben dürfen, wenn Sie vorab eine ärztliche Bewilligung

des chef- und kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung

eingeholt haben. Dazu ist eine Bewilligungsanfrage an den für Ihre

Patient:innen jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger in

elektronischer Formunter Verwendung der e-Card zu übermitteln

(siehe auch Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung).

A M T , G E S E T Z & R E C H T

MEDIKAMENTEN-VERSCHREIBUNG

durch Zahnärzt:innen

www.zahnaerztekammer.at

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