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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

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ÖZZ Ausgabe 2/2025

V E R S I C H E R U N G

Einige Speziallösungen decken

100 %

der Verteidigungs-

kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme, auch im Er-

mittlungsverfahren.

Schutz besteht auch bei Fahrlässigkeitsdelikten – ein entschei-

dender Vorteil gegenüber der gesetzlichen Regelung.

Fazit

Die Neuregelung stellt eine deutliche Verbesserung dar, doch sie

entbindet unschuldig Beschuldigte nicht von erheblichen finanziel-

len Belastungen. Zahnärzt:innen sollten daher frühzeitig auf einen

leistungsstarken Strafrechtsschutz setzen – um im Ernstfall nicht

vor der Wahl zu stehen, entweder hohe Kosten selbst zu tragen

oder ihre Verteidigung einzuschränken.

Geschäftsführer

Lukas Poiss

VERAG Versicherungsmakler GmbH

1190 Wien, Eroicagasse 9

www.verag.at

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