

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
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ÖZZ Ausgabe 2/2025
V E R S I C H E R U N G
Einige Speziallösungen decken
100 %
der Verteidigungs-
kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme, auch im Er-
mittlungsverfahren.
Schutz besteht auch bei Fahrlässigkeitsdelikten – ein entschei-
dender Vorteil gegenüber der gesetzlichen Regelung.
Fazit
Die Neuregelung stellt eine deutliche Verbesserung dar, doch sie
entbindet unschuldig Beschuldigte nicht von erheblichen finanziel-
len Belastungen. Zahnärzt:innen sollten daher frühzeitig auf einen
leistungsstarken Strafrechtsschutz setzen – um im Ernstfall nicht
vor der Wahl zu stehen, entweder hohe Kosten selbst zu tragen
oder ihre Verteidigung einzuschränken.
Geschäftsführer
Lukas Poiss
VERAG Versicherungsmakler GmbH
1190 Wien, Eroicagasse 9
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