

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
ÖZZ Ausgabe 2/2025
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V E R S I C H E R U N G
DIE „GEHEIMEN TRICKS“
im
Umgang mit Versicherungen
Der Strafrechtsschutz
Wie eine Strafanzeige selbst bei Freispruch zur finanziellen Falle werden
kann – und wie Sie sich als Zahnarzt/Zahnärztin absichern.
Von Lukas Poiss
Der Albtraum aller Zahnärzt:innen
Dr. Max H., ein erfahrener Zahnarzt mit tadellosem Ruf, erlebt das
Undenkbare: Ein Patient erstattet Anzeige gegen ihn, weil sich sein
Gesundheitszustand nach einer Behandlung angeblich verschlech-
tert hat. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein,
und Dr. H. wird als Beschuldigter geführt. Monate später wird er
freigesprochen – ein großer Erfolg, doch seine Freude wird durch
eine bittere Erkenntnis getrübt: Die Verteidigungskosten haben
ihn ein kleines Vermögen gekostet.
Wer trägt die Kosten?
Während in einemzivilrechtlichen Streit – etwawenn Patient:innen
auf Schadenersatz klagen – das Prinzip der Kostentragung nach
Obsiegen gilt und die unterlegenen Kläger:innen alle Kosten über-
nehmen müssen, sieht die Sache im Strafrecht ganz anders aus.
Selbst bei einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens
werden die Kosten nur teilweise ersetzt.
Die seit 1. Januar 2024 geltende Neuregelung sieht zwar erstmals
eine Unterstützung für die Verteidigungskosten vor, diese bleibt
jedoch begrenzt:
Ermittlungsverfahren: maximal
6.000 €
Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht: bis zu
5.000 €
(zuvor 1.000 €)
Einzelrichter:in am Landesgericht: bis zu
13.000 €
(zuvor 3.000 €)
Schöffen-/Geschworenengericht: bis zu
30.000 €
(zuvor 5.000 € bzw. 10.000 €)
Die Tücken der neuen Regelung
Trotz dieser Verbesserungen bleiben erhebliche Kostenrisiken be-
stehen:
1.
Unvollständiger Kostenersatz
– die erstatteten Beträge de-
cken oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.
2.
Kein Schutz bei Fahrlässigkeitsdelikten
– bei einer Ver-
urteilung wegen leichter Fahrlässigkeit entfällt die Erstattung
gänzlich.
3.
Hohe Vorleistungspflicht
– der:die Beschuldigte muss zu-
nächst alle Kosten selbst tragen und erhält erst nach einem
Freispruch einen Kostenbeitrag.
4.
Keine Abdeckung bei bestimmten Delikten
– bei schwer-
wiegendenVorwürfen, insbesondere Vorsatzdeliktenmit hoher
Strafandrohung, greifen gesetzliche Regelungen kaum.
Die Lösung: ein spezialisierter
Strafrechtsschutz
Eine Haftpflichtversicherung greift bei strafrechtlichen Verfah-
ren nicht. Die einzigeMöglichkeit, sichmöglichst umfassend zu
schützen, ist eine
passende Strafrechtsschutzversicherung.
Doch hier gilt es, die Deckungsunterschiede der Anbieter zu
beachten:
Hochwertige Tarife bieten auch Versicherungsschutz bei
schweren Vorwürfen, insbesondere Vorwürfen von Vorsatz-
taten, sowie Versicherungssummen von
bis zu 300.000 €
und mehr.