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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 2/2025

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V E R S I C H E R U N G

DIE „GEHEIMEN TRICKS“

im

Umgang mit Versicherungen

Der Strafrechtsschutz

Wie eine Strafanzeige selbst bei Freispruch zur finanziellen Falle werden

kann – und wie Sie sich als Zahnarzt/Zahnärztin absichern.

Von Lukas Poiss

Der Albtraum aller Zahnärzt:innen

Dr. Max H., ein erfahrener Zahnarzt mit tadellosem Ruf, erlebt das

Undenkbare: Ein Patient erstattet Anzeige gegen ihn, weil sich sein

Gesundheitszustand nach einer Behandlung angeblich verschlech-

tert hat. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein,

und Dr. H. wird als Beschuldigter geführt. Monate später wird er

freigesprochen – ein großer Erfolg, doch seine Freude wird durch

eine bittere Erkenntnis getrübt: Die Verteidigungskosten haben

ihn ein kleines Vermögen gekostet.

Wer trägt die Kosten?

Während in einemzivilrechtlichen Streit – etwawenn Patient:innen

auf Schadenersatz klagen – das Prinzip der Kostentragung nach

Obsiegen gilt und die unterlegenen Kläger:innen alle Kosten über-

nehmen müssen, sieht die Sache im Strafrecht ganz anders aus.

Selbst bei einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens

werden die Kosten nur teilweise ersetzt.

Die seit 1. Januar 2024 geltende Neuregelung sieht zwar erstmals

eine Unterstützung für die Verteidigungskosten vor, diese bleibt

jedoch begrenzt:

Ermittlungsverfahren: maximal

6.000 €

Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht: bis zu

5.000 €

(zuvor 1.000 €)

Einzelrichter:in am Landesgericht: bis zu

13.000 €

(zuvor 3.000 €)

Schöffen-/Geschworenengericht: bis zu

30.000 €

(zuvor 5.000 € bzw. 10.000 €)

Die Tücken der neuen Regelung

Trotz dieser Verbesserungen bleiben erhebliche Kostenrisiken be-

stehen:

1.

Unvollständiger Kostenersatz

– die erstatteten Beträge de-

cken oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.

2.

Kein Schutz bei Fahrlässigkeitsdelikten

– bei einer Ver-

urteilung wegen leichter Fahrlässigkeit entfällt die Erstattung

gänzlich.

3.

Hohe Vorleistungspflicht

– der:die Beschuldigte muss zu-

nächst alle Kosten selbst tragen und erhält erst nach einem

Freispruch einen Kostenbeitrag.

4.

Keine Abdeckung bei bestimmten Delikten

– bei schwer-

wiegendenVorwürfen, insbesondere Vorsatzdeliktenmit hoher

Strafandrohung, greifen gesetzliche Regelungen kaum.

Die Lösung: ein spezialisierter

Strafrechtsschutz

Eine Haftpflichtversicherung greift bei strafrechtlichen Verfah-

ren nicht. Die einzigeMöglichkeit, sichmöglichst umfassend zu

schützen, ist eine

passende Strafrechtsschutzversicherung.

Doch hier gilt es, die Deckungsunterschiede der Anbieter zu

beachten:

Hochwertige Tarife bieten auch Versicherungsschutz bei

schweren Vorwürfen, insbesondere Vorwürfen von Vorsatz-

taten, sowie Versicherungssummen von

bis zu 300.000 €

und mehr.