

L A N D E S I N F O S
Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
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ÖZZ Ausgabe 2/2025
Ordinationen und mehr als 110 in Am-
bulatorien. Tatsächlich gab es zu diesem
Zeitpunkt jedoch 695 Kassenstellen in
Wien und damit 140 Stellenmehr als im
RSG vorgesehen. Nach Veröffentlichung
des RSGund der nachfolgenden Kassen-
stellenplanung durch dieWGKK kam es
in den Folgejahren zu einem Abbau der
Kassenplanstellen.
Für die Jahre 2025 bis 2030 haben die RSG
einen eindeutigen Anstieg des Bedarfs –
vor allem aufgrund des demografischen
Wandels – errechnet. Der für 2025 pro-
gnostizierte Bedarf an ÄAVE entspricht
beinahe der tatsächlichen Versorgungs-
dichte.
Allerdings stellen die RSG lediglich die
staatliche Planungsgrundlage dar. Die
konkrete Kassenstellenplanung und die
örtliche Verteilung der Kassenplanstel-
len im niedergelassenen Bereich kann im
Einvernehmen zwischen ÖGK und Lan-
deszahnärztekammern (LZÄK) erfolgen.
Dazu zieht dieÖGKdiverse Parameterwie
Frequenzen, Umsatz,Wartezeiten, Anhö-
rungen von Zahnärzt:innen oder Bevöl-
kerungsentwicklung heran. Die Kassen-
stellenplanung gewährt den LZÄK damit
gesetzlich erstmals eine Einflussnahme.
Die wohl wichtigste Aufgabe der Kas-
senplanstellenvereinbarung ist die Ver-
teilung der einzelnen Stellen von den
Versorgungsregionen in die einzelnen
Bezirke bzw. Bezirksteile. Das damit
befasste Gremium mit Vertreter:in-
nen aus der ÖGK und den LZÄK ist der
Niederlassungsausschuss. Die jüngste
gesamtvertragliche Vereinbarung zwi-
schen der ÖGK und der LZÄK für Wien
stammt vom 29. Juni 2010. Seither
wurde die Vereinbarung und damit die
Zahl und die Verteilung der Planstellen
lediglich weiterentwickelt – zuletzt am
8. November 2017. Ziel war es, die An-
zahl der Kassenstellen bis Ende 2020
schrittweise auf die heutige Zahl zu re-
gulieren und eine deutliche Verschie-
bung von Kassenstellen von Bezirken
diesseits in jene jenseits der Donau zu
bewirken.
ZMK
(1,2)
IST ÄAVE 2016
ÄAVE spitalsambulant
8,5
ÄAVE niedergelassene ÄrztInnen gesamt (mit Vertrag)
559,4
ÄAVE in selbstständigen Ambulatorien (mit Vertrag)
37,1
ÄAVE in Kassenambulatorien
(kasseneigene selbstständige Ambulatorien)
77,0
ÄAVE insgesamt
681,9
davon in PV-Einheiten
-
IST §2-Kassenplanstellen 2016
§2-Kassenplanstellen (Verträge)
695,0
Kassenplanstellen sonstiger KV-Träger (Verträge)
91,0
PLAN ÄAVE 2025
ÄAVE spitalsambulant
12,3
ÄAVE niedergelassene ÄrztInnen und in selbständigen
Ambulatorien (mit Vertrag und kasseneigene) gesamt
751,7
ÄAVE insgesamt
764,0
davon in PV-Einheiten
-
PLAN ÄAVE 2030
ÄAVE insgesamt
784,5
Ambulante ärztliche Versorgung
(1) ZMK einschließlich KFO; §2-Kassenplanstellen ZMK: Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde + Zahnbehandler:innen + Dentist:innen.
(2) Je VR ist eine ZMK-Versorgung von Menschen mit Behinderung, von
Kindern mit hohem Betreuungsaufwand, Angstpatient:innen, infektiösen
Patient:innen oder Wachkomapatient:innen für zahnmed. sowie mund-, kiefer- und
gesichtschirurgische Eingriffe unter Sedoanalgesie bzw. Narkose vorgesehen.