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L A N D E S I N F O S

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

59

ÖZZ Ausgabe 2/2025

Ordinationen und mehr als 110 in Am-

bulatorien. Tatsächlich gab es zu diesem

Zeitpunkt jedoch 695 Kassenstellen in

Wien und damit 140 Stellenmehr als im

RSG vorgesehen. Nach Veröffentlichung

des RSGund der nachfolgenden Kassen-

stellenplanung durch dieWGKK kam es

in den Folgejahren zu einem Abbau der

Kassenplanstellen.

Für die Jahre 2025 bis 2030 haben die RSG

einen eindeutigen Anstieg des Bedarfs –

vor allem aufgrund des demografischen

Wandels – errechnet. Der für 2025 pro-

gnostizierte Bedarf an ÄAVE entspricht

beinahe der tatsächlichen Versorgungs-

dichte.

Allerdings stellen die RSG lediglich die

staatliche Planungsgrundlage dar. Die

konkrete Kassenstellenplanung und die

örtliche Verteilung der Kassenplanstel-

len im niedergelassenen Bereich kann im

Einvernehmen zwischen ÖGK und Lan-

deszahnärztekammern (LZÄK) erfolgen.

Dazu zieht dieÖGKdiverse Parameterwie

Frequenzen, Umsatz,Wartezeiten, Anhö-

rungen von Zahnärzt:innen oder Bevöl-

kerungsentwicklung heran. Die Kassen-

stellenplanung gewährt den LZÄK damit

gesetzlich erstmals eine Einflussnahme.

Die wohl wichtigste Aufgabe der Kas-

senplanstellenvereinbarung ist die Ver-

teilung der einzelnen Stellen von den

Versorgungsregionen in die einzelnen

Bezirke bzw. Bezirksteile. Das damit

befasste Gremium mit Vertreter:in-

nen aus der ÖGK und den LZÄK ist der

Niederlassungsausschuss. Die jüngste

gesamtvertragliche Vereinbarung zwi-

schen der ÖGK und der LZÄK für Wien

stammt vom 29. Juni 2010. Seither

wurde die Vereinbarung und damit die

Zahl und die Verteilung der Planstellen

lediglich weiterentwickelt – zuletzt am

8. November 2017. Ziel war es, die An-

zahl der Kassenstellen bis Ende 2020

schrittweise auf die heutige Zahl zu re-

gulieren und eine deutliche Verschie-

bung von Kassenstellen von Bezirken

diesseits in jene jenseits der Donau zu

bewirken.

ZMK

(1,2)

IST ÄAVE 2016

ÄAVE spitalsambulant

8,5

ÄAVE niedergelassene ÄrztInnen gesamt (mit Vertrag)

559,4

ÄAVE in selbstständigen Ambulatorien (mit Vertrag)

37,1

ÄAVE in Kassenambulatorien

(kasseneigene selbstständige Ambulatorien)

77,0

ÄAVE insgesamt

681,9

davon in PV-Einheiten

-

IST §2-Kassenplanstellen 2016

§2-Kassenplanstellen (Verträge)

695,0

Kassenplanstellen sonstiger KV-Träger (Verträge)

91,0

PLAN ÄAVE 2025

ÄAVE spitalsambulant

12,3

ÄAVE niedergelassene ÄrztInnen und in selbständigen

Ambulatorien (mit Vertrag und kasseneigene) gesamt

751,7

ÄAVE insgesamt

764,0

davon in PV-Einheiten

-

PLAN ÄAVE 2030

ÄAVE insgesamt

784,5

Ambulante ärztliche Versorgung

(1) ZMK einschließlich KFO; §2-Kassenplanstellen ZMK: Zahn-,

Mund- und Kieferheilkunde + Zahnbehandler:innen + Dentist:innen.

(2) Je VR ist eine ZMK-Versorgung von Menschen mit Behinderung, von

Kindern mit hohem Betreuungsaufwand, Angstpatient:innen, infektiösen

Patient:innen oder Wachkomapatient:innen für zahnmed. sowie mund-, kiefer- und

gesichtschirurgische Eingriffe unter Sedoanalgesie bzw. Narkose vorgesehen.