

L A N D E S I N F O S
Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
ÖZZ Ausgabe 2/2025
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ZAHNÄRZTLICHE
KASSENSTELLENPLANUNG
So komplex die österreichische Ge-
sundheitsversorgung auch ist, nur ein
Bruchteil davon betrifft die Arbeit der
Zahnärztinnen und Zahnärzte. Struktur,
Organisation und Finanzierung werden
auf Grundlage der Zielsteuerung Ge-
sundheit, einer sogenannten Art.-15a-
Vereinbarung zwischen Bund, Ländern
und Sozialversicherungen, gelenkt.
Diese legt die Versorgungsziele, die
Prozesse, Strukturen sowie Ergebnis-
und Qualitätsparameter fest. Oberste
Prämisse ist die Sicherstellung eines
niederschwelligen Zugangs zur bedarfs-
gerechten Gesundheitsversorgung und
deren hoher Qualität.
Die Strukturpläne Gesundheit regeln
für fünf Jahre als zentrale Planungs-
instrumente die staatlichen (nicht pri-
vaten) Versorgungskapazitäten nach
Fach und Versorgungsregion. Während
die Bundes-Zielsteuerungskommission
die Grundsätze, Ziele undMethoden im
Rahmen des Österreichischen Struktur-
plans Gesundheit (ÖSG) verantwortet,
entwickeln Landes-Zielsteuerungskom-
missionen die Regionalen Strukturpläne
Gesundheit (RSG) weiter. Der aktuelle
Regionale Strukturplan Wien stammt
aus dem Jahr 2019 und verwendet als
Basis die Ist-Kapazitäten des Jahres
2016. Die gesetzlichen Rahmenbedin-
gungen lassen weder Vertreter:innen
der Ärzte- noch Zahnärztekammern in
diesen Entscheidungsgremien zu. Zahn-
ärztekammern haben darin folglich auch
kein Mitspracherecht.
Wien wird in den Regionalen Struktur-
plänen in drei Versorgungsregionen (VR)
eingeteilt:
VR 91:Wien-Mitte und -Süd (Bezirke
1 bis 11 und 20)
VR 92:Wien-West (Bezirke 12 bis 19)
VR 93:Wien-Nord und -Ost (Bezirke
21 und 22)
Ambulante ärztliche
Versorgungszentren
Im Rahmen eines mehrstufigen ma-
thematischen Modells wird pro Region
der Bedarf an ärztlichen ambulanten
Versorgungseinheiten (ÄAVE) berech-
net. Dabei ist eine ÄAVE die Messgrö-
ße für das durchschnittliche ärztliche
Leistungsvolumen, die nicht mit einer
Kassenplanstelle gleichzusetzen ist.
Parameter, die berücksichtigt werden,
sind unter anderemDemografie, Epide-
miologie, Inanspruchnahmeverhalten,
Leistungsfähigkeit der Ärzt:innen, War-
tezeiten, Erreichbarkeit sowiewienspe-
zifische Faktoren wie Ambulanz-, Ein-/
Auspendler- und Wahlarztfaktor. Nicht
berücksichtigt wird hingegen die Be-
handlungsdauer.
In Wien ist die Versorgungsdichte der
zahnärztlichen ÄAVE pro 100.000 Ein-
wohnern mit jener von Allgemeinme-
diziner:innen vergleichbar und beträgt
in etwa 38. Das heißt, dass laut ÖSG
pro (zahn)ärztlicher ambulanter Ver-
sorgungseinheit etwas mehr als 2.500
Einwohner versorgt werden sollten.
Die nachfolgendeTabelle stellt die RSG-
Matrix für den ambulanten Bereich der
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
(ZMK) dar. Im Jahr 2016 waren 682
ärztliche ambulante Versorgungseinhei-
ten vorgesehen, davon 559 in Kassen-
Gesundheitspolitik
In Österreich erfolgt die zahnärztliche Versorgung
überwiegend ambulant in Kassenordinationen. Die Zahl der
Kassenplanstellen wird im Österreichischen Strukturplan
Gesundheit festgelegt; ihre konkrete Verteilung erfolgt im
Einvernehmen zwischen ÖGK und Landeszahnärztekammern.