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L A N D E S I N F O S

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 2/2025

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ZAHNÄRZTLICHE

KASSENSTELLENPLANUNG

So komplex die österreichische Ge-

sundheitsversorgung auch ist, nur ein

Bruchteil davon betrifft die Arbeit der

Zahnärztinnen und Zahnärzte. Struktur,

Organisation und Finanzierung werden

auf Grundlage der Zielsteuerung Ge-

sundheit, einer sogenannten Art.-15a-

Vereinbarung zwischen Bund, Ländern

und Sozialversicherungen, gelenkt.

Diese legt die Versorgungsziele, die

Prozesse, Strukturen sowie Ergebnis-

und Qualitätsparameter fest. Oberste

Prämisse ist die Sicherstellung eines

niederschwelligen Zugangs zur bedarfs-

gerechten Gesundheitsversorgung und

deren hoher Qualität.

Die Strukturpläne Gesundheit regeln

für fünf Jahre als zentrale Planungs-

instrumente die staatlichen (nicht pri-

vaten) Versorgungskapazitäten nach

Fach und Versorgungsregion. Während

die Bundes-Zielsteuerungskommission

die Grundsätze, Ziele undMethoden im

Rahmen des Österreichischen Struktur-

plans Gesundheit (ÖSG) verantwortet,

entwickeln Landes-Zielsteuerungskom-

missionen die Regionalen Strukturpläne

Gesundheit (RSG) weiter. Der aktuelle

Regionale Strukturplan Wien stammt

aus dem Jahr 2019 und verwendet als

Basis die Ist-Kapazitäten des Jahres

2016. Die gesetzlichen Rahmenbedin-

gungen lassen weder Vertreter:innen

der Ärzte- noch Zahnärztekammern in

diesen Entscheidungsgremien zu. Zahn-

ärztekammern haben darin folglich auch

kein Mitspracherecht.

Wien wird in den Regionalen Struktur-

plänen in drei Versorgungsregionen (VR)

eingeteilt:

VR 91:Wien-Mitte und -Süd (Bezirke

1 bis 11 und 20)

VR 92:Wien-West (Bezirke 12 bis 19)

VR 93:Wien-Nord und -Ost (Bezirke

21 und 22)

Ambulante ärztliche

Versorgungszentren

Im Rahmen eines mehrstufigen ma-

thematischen Modells wird pro Region

der Bedarf an ärztlichen ambulanten

Versorgungseinheiten (ÄAVE) berech-

net. Dabei ist eine ÄAVE die Messgrö-

ße für das durchschnittliche ärztliche

Leistungsvolumen, die nicht mit einer

Kassenplanstelle gleichzusetzen ist.

Parameter, die berücksichtigt werden,

sind unter anderemDemografie, Epide-

miologie, Inanspruchnahmeverhalten,

Leistungsfähigkeit der Ärzt:innen, War-

tezeiten, Erreichbarkeit sowiewienspe-

zifische Faktoren wie Ambulanz-, Ein-/

Auspendler- und Wahlarztfaktor. Nicht

berücksichtigt wird hingegen die Be-

handlungsdauer.

In Wien ist die Versorgungsdichte der

zahnärztlichen ÄAVE pro 100.000 Ein-

wohnern mit jener von Allgemeinme-

diziner:innen vergleichbar und beträgt

in etwa 38. Das heißt, dass laut ÖSG

pro (zahn)ärztlicher ambulanter Ver-

sorgungseinheit etwas mehr als 2.500

Einwohner versorgt werden sollten.

Die nachfolgendeTabelle stellt die RSG-

Matrix für den ambulanten Bereich der

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

(ZMK) dar. Im Jahr 2016 waren 682

ärztliche ambulante Versorgungseinhei-

ten vorgesehen, davon 559 in Kassen-

Gesundheitspolitik

In Österreich erfolgt die zahnärztliche Versorgung

überwiegend ambulant in Kassenordinationen. Die Zahl der

Kassenplanstellen wird im Österreichischen Strukturplan

Gesundheit festgelegt; ihre konkrete Verteilung erfolgt im

Einvernehmen zwischen ÖGK und Landeszahnärztekammern.